B.I.S. Business Information Service

Fachunternehmen für gewerblichen Rechtsschutz

Angebot – Recherche in allen 27 Ländern der EU!

25.11.11 ('Markenrecherche', B.I.S. die Firma, Marken)

B.I.S. kennt keine Grenzen

Seit über 25 Jahren sind wir als Fachbetrieb im gewerblichen Rechtsschutz tätig, auch auf internationaler Ebene.

Durch gesonderte Verträge und gesicherte Direktzugänge verfügen wir immer über die aktuellsten Datenbestände der Patentämter. Diese gesicherten Zugänge sind nicht mit den allgemeinen Internetzugängen identisch.

Im Gegensatz zu bezahlten Datenbank – Anbietern werden von uns die Daten nicht verändert oder für die kommerziellen Datenbanken passgerecht aufbereitet. Die Datenbank – Anbieter übernehmen für die “Verfälschung” auch keine Haftung.

Durch BIS erhalten Sie folgende Vorteile:

  • Minimierung von Übermittlungsfehlern durch Direktzugriffe bei den Patentämtern weltweit
  • Keine Verarbeitungsfehler durch Erstellung oder Anpassung neuer externer Datenbanken
  • Kein Aktualisierungsstau durch die Verwendung tagesaktueller Daten der Patentämter
  • Hoch qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter, welche laufend weitergebildet werden
  • Hohe kundenorientierte Serviceleistung
  • Wir sind das einzige Unternehmen in der Branche, welches eine Zertifizierung im Qualitätsmanagement hat
  • Wir liefern unsere Dokumente in Deutsch, in Englisch, Französisch und Spanisch

Das alles sind unschlagbare Vorteile, welche Ihnen sicherlich wichtig sind. Damit wir unsere Fähigkeiten unter Beweis stellen können, unterbreiten wir Ihnen ein befristetes Aktionsangebot für europaweite Recherchen:

Eine Recherche in den 27 Ländern der EU, einschließlich in den Registern der WIPO und der OAMI in bis zu 5 Klassen ab 590,00 €!

Auftragsformular Angebot EU

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Geschmacksmuster

19.10.11 ('Markenrecherche', Geschmacksmuster)

Geschmacksmuster – Ihr persönliches Design

Um ein Design erfolgreich auf dem Markt zu bringen, kann es durch die Anmeldung eines Geschmacksmusters geschützt werden. Dieses besteht überwiegend aus dreis- oder zweidimensionalen Gegenständen und verleiht das alleinige Recht auf die Nutzung des Designs.

Bei der Anmeldung sind auf folgende Dinge zu achten:

Ihr Desing muss

  • eine Eigenart aufweisen  (Das Geschmacksmuster muss sich von bereits angemeldeten Designs abheben)
  • eine Neuheit sein            (Das Geschmacksmuster muss neu sein und darf nicht dasselbe Design aufweisen, wie bereits angemeldete Geschmacksmuster mit älteren Schutzrechten)

Nach erfolgreicher Anmeldung dürfen Dritte ohne Ihre Genehmigung das Design nicht verwenden, ebenso auch keine Produkte herstellen oder Dienstleistungen anbieten, bei denen Ihr Geschmacksmuster verwendet wird. Wird es dennoch unerlaub genutzt, so haben Sie das Recht Ihr Design zu verteidigen und die Unterlassung des Gebrauchs zu erzwingen.

Nach Anmeldung eines Geschmacksmusters ist eine Verlängerung erst nach 25 Jahren fällig, somit erhalten Sie für einen langen Zeitraum das alleinige Recht auf Ihr persönliches Design.

Bespiele für Geschmacksmuster – Designs:

Mittlerweile werden Geschmacksmuster, wie oben abgebildet, auch mit Inschriften und eigenständigen Worten angemeldet. Dies hat zur Folge, dass Sie mit der Anmeldung Ihres Geschmacksmusters ältere Markenrechte verletzten können, insbesondere auch von Bildmarken, da diese oft in gleicher Art und Weise abgebildet werden.

Um das alleinige Recht und die Einzigartigkeit Ihres Designs zu erhalten ist die Geschmacksmuster – Recherche von ebenso großer Wichtigkeit, wie eine ausführliche Recherche Ihres Logos.

Mit BIS erhalten Sie einen Überblick über alle bestehenden Marken und Geschmacksmuster.

Sichern Sie sich mit einer aussagefähigen Bild- und Geschmacksmuster – Recherche ab!

Sie fragen – Wir recherchieren professionell!

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Domain – Namen – Recherche

16.06.11 (Domain)

Sichern Sie Ihre zukünftige Domain!

Die von Ihnen gewählte Domain hat die Aufgabe, Ihr Unternehmen widerzuspiegeln und die Präsenz Ihres Unternehmens hervorzustechen.
Doch ist diese Domain auf dem Markt bereits vertreten? Stoßen Sie bei der Registrierung auf bereits vorhandene Rechts- und Urheberrechte, die Ihre eigene Nutzung behindern könnten?
Eine gewissenhafte Recherche kann dies verhindern!

Sichern Sie sich die Rechte Ihrer Domain!

In BIS haben Sie einen kompetenten Partner gefunden, der Sie in diesem Schritt berät und durch eine sorgfältige und gründliche Recherche über die aktuellen Registrierungen in Kenntnis setzt.
Aufgrund der Rechercheergebnisse können Sie nun rechtskräftige Entscheidungen in Bezug auf Ihre Wunsch-Domain treffen.
Recherchen können mit jeder beliebigen Domain-Endung durchgeführt werden, ob national (z.B. de oder eu.) oder weltweit. Berücksichtigt werden können auch die folgenden internationalen Top-Level-Domains:
Internationale Top-Level-Domain beinhaltet folgende Domains:
.com .net .gov .edu .arpa .mobi .name
.biz .org .aero .tel .int .coop .cat
.info .pro .asia .mil .travel .jobs .museum
Unten aufgeführt erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Preise für eine nationale Domain-Namen-Recherche. In unserer Preisliste (siehe Archiv-> Mai 2011->Preisliste) können Sie weitere Informationen zur weltweiten Domain-Namen-Recherche, sowie den Domain-Länderkürzeln entnehmen:

Identische Domain-Namen-Recherche

Preise in Euro Preise in Euro
Domain-Namen-Recherche Normal Express
1 Nationale Domain z. B. ( .de oder .eu *) 20,00 25,00
Internationale Top-Level-Domain 20,00 25,00
Zusätzliche nationale Domain 18,00 22,50

Die Bearbeitungszeit beträgt 3-4 Arbeitstage, die Express-Recherche nur 48 Stunden.

Lassen Sie Ihre Wunsch-Domain gewissenhaft recherchieren – mit BIS!!!

Ab sofort führt BIS Domain-Überwachungen durch!!! Interesse? Melden Sie sich einfach unter 02265 981470 oder schreiben Sie eine E-Mail: info@bis-service.de

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Preisliste B.I.S. Business Information Service

05.05.11 ('Markenrecherche', B.I.S. die Firma, Marken)

Um Ihnen einen guten Einblick in unsere Produktpalette und unsere Preise zu verschaffen, können Sie die Preisliste hier online einsehen.

BIS – Preisliste

BIS – Dauerüberwachung:

BIS verfügt über Staffelpreise!

Lassen Sie Ihre Marke bei uns überwachen, so fällt für Sie schon ab der zweiten Marke der Staffelrabatt an! Profitieren Sie von dem Angebot!

Die Dauerüberwachung erfolgt identisch in allen 45 Waren- und Dienstleistungsklassen und ähnlich in den angemeldeten Klassen. Somit ist die Überwachung vollkommen abgedeckt und Sie erfahren regelmäßig von eventuellen Treffern und haben noch Zeit in der Widerspruchsfrist einzugreifen.

Gegen Vertragsjahresende erhalten Sie einen kompletten Jahresbericht mit allen gemeldeten Treffern.

BIS – Recherche:

Lassen Sie Ihre Marke bei BIS recherchieren! Wir liefern einen vollständigen Bericht über alle identischen und ähnlichen Treffer. Somit können Sie die wettgewerblich und wirtschaftlich tragbare Entscheidung treffen, ob Sie Ihre Marke anmelden können.

Ein Anruf genügt und Sie erfahren, welche Recherche für Sie persönlich am geeignetsten wäre.

Sie fragen, wir recherchieren und überwachen professionell!!!

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Ostern

15.04.11 (B.I.S. die Firma)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ostern ist die Gelegenheit, die kalte Jahreszeit hinter sich zu lassen und zuversichtlich  auf den Rest des Jahres zu blicken.

B.I.S. wünscht Ihnen ein schönes Osterfest und ein erfolgreiches Jahr.

Ihr B.I.S. – Team

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Präfix, Suffix und Infix? Was ist das? Teil I

04.03.11 ('Markenrecherche', DPMA, OAMI, Patentämter, WIPO)

Seit 40 Jahren führe ich in meinem Unternehmen Markenrecherchen durch. Bevor wir recherchieren können, müssen wir die fehlerhaften Daten der Patentämter überprüfen und berichtigen. Viele Fehler werden von unserem Unternehmen an die Patentämter gemeldet, welche dann im Laufe der Zeit stillschweigend geändert werden. Von einer konstruktiven Zusammenarbeit sind wir weit entfernt.

Ich möchte diesen Blog nutzen, um den Interessenten in kleinen Schritten die Recherchemöglichkeiten nahe zu bringen.

Es ist falsch anzunehmen, dass die Browser – Software, welche der Nutzer über seinen Bildschirm sieht, bei den Patentämtern fehlerfrei arbeitet. Das erhöht die Fehlerquote erheblich.
Seit 2011 schule ich “erfahrene Rechercheure” die Recherche durchzuführen. Es ist erschreckend, welche Fehler auch nach jahrelanger Praxis gemacht werden.

Es ist ein großer Fehler zu glauben, dass Sie bei den Patentämtern, z. B. DPMA, WIPO oder OAMI, eine vollständige Recherche durchgeführt können, welche als Grundlage einer rechtssicheren Entscheidung dienen kann.
Diese Tatsache ist der erste schwerwiegende Fehler. Wer davon ausgeht und seine Onlinerecherche zur Grundlage der rechtssicheren Entscheidung macht, hat bereits einen großen Fehler gemacht.

Außer bei der OAMI werden bisher bei keinem weiteren Patentamt Warnmeldungen angezeigt, dass die Onlinzugänge nur beschränkte Recherchemöglichkeiten bieten.

Das Patentamt wurde von uns bereits darauf hingewiesen, die Rechercheure durch einen Warnhinweis, es wäre keine rechtssichere Recherche möglich, aufmerksam zu machen.

Dieses hat das DPMA wie folgt beantwortet:

Dazu lesen Sie bitte einen Auszug des DPMA an mein Unternehmen.

Sehr geehrter Herr Sydow,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. Januar 2011, das bei uns am 26. Januar 2011 eingegangen ist.

Wir haben uns intensiv mit Ihren Äußerungen zur DPMAdatenabgabe und DPMAregister beschäftigt und teilen Ihnen gerne die Ereignisse unserer Überlegungen mit.
…..
Mit DPMAregister hat das DPMA einen Dienst entworfen, der alle Register- und Publikationsdaten der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt und damit eine Basis zur Erstinformation bietet. Das DPMA hat bewusst Beschränkungen der Suchmöglichkeiten in Kauf genommen und bietet mit den vorhandenen Recherchemodi in DPMAregister ausschließlich einfache Suchen, z.B. nach dem Markentext, dem Aktenzeichen oder der Klassifikation einer Marke an. Dagegen soll über die Datenabgabedienst des DPMA des gewerblichen Datenempfängern die Möglichkeit zur Veredelung der Daten und zum Anbieten weiterer Recherchemöglichkeiten gegeben werden, um sich zunächst vom DPMa und letztlich im Wettbewerb untereinander abzugrenden. Insofern gehen wir von einem Vorteil für Sie aus, wenn das DPMA einige Suchmöglichkeiten gerade nicht zulässt.

Wir bedanken uns für Ihre Hinweise, die uns sehr für die Weiterentwicklung unserer elektronischen Dienste helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Hubert Rothe
Ende des Briefauszugs

Unser Vortrag geht dahin, dass der Nutzer über diese eingeschränkten Möglichkeiten nie hingewiesen wird. Er nutzt die Recherchemöglichkeiten in der Unwissenheit, dass eine Recherche für eine rechtssichere Entscheidung dort nicht möglich ist. Hier wird der Nutzer durch das DPMA getäuscht. Es wäre für den Online – Nutzer hilfreich und fair, wenn er über diesen Sachverhalt informiert werden würde. Das DPMA macht keine Anstalten den falschen Eindruck, welcher durch die Präsentation im Onlineportal gewonnen wird, zu korrigieren.
Da das DPMA hier die Nutzer täuscht, tritt das Amt als Mitbewerber auf. Dies ist gesetzeswidrig und somit an das Justizministerium weitergeleitet worden.

Um es klar zustellen:
Wir, die gewerblichen Fachbetriebe für Recherchen im gewerblichen Schutzrechtbereich, wollen lediglich, dass das DPMA die Eingeständnisse, welche im Brief dem Online-Nutzer ausdrücklich genannt sind, bekannt gegeben werden, bevor er sich in das bestehende Risiko begibt.

In den folgenden Teilen werde ich in die Anwendungen zu einer richtigen Recherche einsteigen. Ich werde systematisch eine Recherchevorgabe analysieren und dann die richtige Recherche aufbauen.

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Warnung des DPMA

03.03.11 (DPMA, Patentämter)

Wie bereits berichtet, bieten unseriöse Firmen Dienstleitungen an, welche keinerlei Nutzen haben und dem annehmenden Unternehmen lediglich Geld kostet.
Bereits im August haben wir die Liste des DPMA veröffentlicht. Die Liste ist unvorstellbar angewachsen. Aus diesem Grund veröfentlichen wir die aktuelle List des DPMA. Die Liste wird von uns am 03.03.2011 eingestellt.

Text des DPMA:

Amtliche Gebühren, die im Zusammenhang mit einem Schutzrecht im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt anfallen, sind ausschließlich auf das vom Deutschen Patent- und Markenamt benannte Konto einzuzahlen.

Insbesondere folgende Unternehmen stehen nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des Deutschen Patent- und Markenamts:

  • AGN Marken- und Unternehmens Veröffentlichung
  • AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K.
  • Allgemeine Gewerbeverwaltung (AGV)
  • Allgemeines Datenregister
  • CPTD – Central Patent & Trademark Database
  • DMPR – Deutsches Marken- und Patentregister
  • European Trade marks and Designs
  • FIPTR Federated Institute for Patent- & Trademark Registry
  • I.B.F.T.P.R. International Bureau for Federated Trademark Patent Register
  • I.B.I.P. International Bureau for Intellectual Property
  • IOPTS International Organization for Patent & Trademark Service Corporation
  • Matic-Verlagsgesellschaft mbH
  • MDS Marken Deutschland Servicegesellschaft
  • Register of Commerce – Markenregisterverzeichnis
  • TM-Edition International Catalogue of Trademarks
  • WBIP World Bureau Intellectual Property
  • WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG,
  • WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG
  • WPTI s.r.o. World Patent and Trademark Index
  • Zentrales Gewerbe Register
  • ZGR Zentrale für Gewerbliche Marken-Registrierungen
  • ZUGV Zentrale für Unternehmens- und Gewerbeveröffentlichungen

Schutzrechtsverlängerungen:

Schutzrechte können durch rechtzeitige Einzahlung der jeweiligen Verlängerungsgebühr direkt auf das Konto des Deutschen Patent- und Markenamts verlängert werden. Zur Höhe der Verlängerungsgebühr wird auf das pdf- Datei Kostenmerkblatt verwiesen.

Insbesondere folgende Unternehmen sind nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt beauftragt:

  • Deutsche Markenverlängerung AG
  • DFA Deutsche Finanz Administration GmbH
  • DMV-Deutsche Markenverlängerungs GmbH
  • DPMV-Deutsche Patent- und Markenverlängerung GmbH
  • ECTO SA
  • European Trademark Organisation S.A.
  • Intellectual Property Agency Ltd.
  • Nationales Markenregister AG

 Wenn Sie einer Fachbetrieb in Sachen gewerblichen Rechtsschutz und Markenrecherchen suchen dann wenden Sie sich vertrauensvoll an den B.I.S. Business Information Service e.K.

 

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News vom DPMA

14.02.11 (DPMA)

Hinweis

zum Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und der Geschmacksmusterverordnung

(13.01.2011)

Die Markenverordnung und die Geschmacksmusterverordnung wurden durch die Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und der Geschmacksmusterverordnung vom 6. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1763; BlPMZ 2011,1) geändert.

Durch Artikel 1 der Verordnung wurde die Markenverordnung an die Neuerungen im Widerspruchsverfahren aufgrund des Patentrechtsmodernisierungsgesetzes angepasst (vgl. hierzu auch den Hinweis auf das Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts).

Insbesondere wird auf folgende Änderungen hingewiesen:

  • Für alle Widerspruchskennzeichen, die weder angemeldet noch eingetragen sind, werden die erforderlichen Angaben zur Identitätsfeststellung in § 30 Absatz 1 Satz 2 MarkenV festgelegt. Hierzu gehören:
    • die Art des Kennzeichenrechts (Benutzungsmarke, notorisch bekannte Marke oder geschäftliche Bezeichnung im Sinne von § 5 MarkenG),
    • die Wiedergabe des Kennzeichens,
    • die Form des Kennzeichens (z. B. Wort- oder Bildzeichen, vgl. auch § 6 MarkenV),
    • der Zeitrang,
    • der Gegenstand der Kennzeichnung (Waren oder Dienstleistungen bzw. bei geschäftlichen Bezeichnungen der Geschäftsbereich, für den die Kennzeichnung benutzt wird),
    • der Inhaber des Kennzeichenrechts.

 

  • Aufgrund dieser Änderungen wurde das Formular für die Einreichung des Widerspruchs gegen die Eintragung einer Marke bzw. gegen die Schutzgewährung für eine international registrierte Marke (W 7202) überarbeitet. Das neue Formular kann kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/marke/formulare/index.html) abgerufen werden.

Durch Artikel 2 der Verordnung wurde die Geschmacksmusterverordnung geändert. Für die elektronische Geschmacksmusteranmeldung wird in § 4 Absatz 1 Satz 2 GeschmMV auf § 12 DPMAV verwiesen. Diese Änderung war bereits Gegenstand der Zweiten Verordnung zur Änderung der Geschmacksmusterverordnung vom 10. Mai 2010 (BGBL. I S. 581; BlPMZ 2010, 205). Sie musste jedoch aus formalen Gründen neu erlassen werden.

Die Verordnung ist am 9. Dezember 2010 in Kraft getreten.

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Länderkürzel nach der Internationalen Organisation für Normung – kurz ISO

18.01.11 ('Markenrecherche')

Europäische Union

Benelux BX
Bulgarien BG
Dänemark DK
Deutschland DE
Estland EE
Finnland FI
Frankreich FR
Griechenland GR
Irland IE
Italien IT
Lettland LV
Litauen LT
Malta MT
Österreich AT
Polen PL
Portugal PT
Rumänien RO
Schweden SE
Slowenien SI
Ungarn HU
Zypern CY
Großbritannien (UK) GB
Tschechische Republik CZ
Spanien ES
Slowakei -slowakische Republik- SK

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Wienerklassen

03.01.11 (Marken)

Wienerklassen teilen die Bildmarken in verschiedene Bereiche ein, um die Auffindung der einzelnen Bildmarken zu erleichtern. Die Wienerklassen sind nach verschiedenen Bildbestandteilen aufgeteilt. Dazu gehören z. B. Menschen, Tiere, Farben, Maschinen, Spiele, Glocken, Wappen, Haushaltsgeräte etc.

Beispiel:
Jede Bildmarke, welches in irgendeiner Form einen Kreis aufweist, wird in die Klasse eingeordnet, in der sich Kreisformen befinden. Hat die Marke noch andere Formen, werden diese natürlich auch berücksichtigt. Im Endeffekt wird die Bildmarke in mehrere Klassen eingeteilt.

VERZEICHNIS DER KATEGORIEN

Kategorie 1: Menschen

Kategorie 2: Begriffsbestimmung und Hinterlegung der Klassifikation der Bildbestandteile

Kategorie 3: Tiere

Kategorie 4: Übernatürliche, Fabel~, Fantasie~ oder nicht identifizierbare Wesen

Kategorie 5: Pflanzen

Kategorie 6: Landschaften

Kategorie 7: Bauten, Werbeflächen, Tore oder Sperren

Kategorie 8: Nahrungsmittel

Kategorie 9: Textilien, Kleidung, Nähutensilien, Kopfbedeckungen, Schuhwerk

Kategorie 10: Tabak, Raucherutensilien, Streichhölzer, Reiseartikel, Fächer, Toilettenartikel

Kategorie 11: Haushaltsgeräte

Kategorie 12: Möbel, sanitäre Installation

Kategorie 13: Beleuchtung, Rundfunkröhren, Heizung, Koch~ und Kühlgeräte, Waschmaschinen, Trockeneinrichtungen

Kategorie 14: Eisenwaren, Werkzeuge, Leitern

Kategorie 15: Maschinen, Motoren, Triebwerke

Kategorie 16: Fernmeldewesen, Tonaufzeichnungen oder ~wiedergabe, Computer, Fotografie, Kinematografie, Optik

Kategorie 17: Uhren, Schmuck, Maße und Gewichte

Kategorie 18: Transportwesen, Ausrüstung für Tiere

Kategorie 19: Behälter und Verpackung, Darstellungen verschiedener Erzeugnisse

Kategorie 20: Schreib~, Zeichen~ oder Malmaterial, Büromaterial, Papier~ und Buchhändlerartikel

Kategorie 21: Spiele, Spielzeug, Sportartikel, Karussells

Kategorie 22: Musikinstrumente mit Zubehör, Musikzubehör, Glocken, Bilder, Skulpturen

Kategorie 23: Waffen, Munition, Rüstungen

Kategorie 24: Wappen, Münzen, Embleme, Symbole

Kategorie 25: Ornamentale Motive, Oberflächen oder Hintergründe mit Ornamenten

Kategorie 26: Geometrische Figuren und Körper

Kategorie 27: Schriften, Ziffern

Kategorie 28: Aufschriften in verschiedenen Schriftzeichen

Kategorie 29: Farben

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